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Arten von PINs und deren Bedeutung

Die PINs Ihrer E-card

Die österreichische E-card verfügt über mehrere verschiedene PINs, welche den Zugriff auf wichtige Funktionen Ihrer Bürgerkarte regeln. Hier erfahren Sie wie diese PINs heissen, und welchem Zweck sie dienen.

Problembeschreibung

Sie sind sich nicht sicher, welche PIN welchen Zweck erfüllt, oder wieviele Stellen Ihre jeweilige PIN bei der Aktivierung haben darf? Hier finden Sie die Antworten auf alle Fragen rund um die mit Ihrer Bürgerkarte verbundenen PINs.

Betrifft

Produkt + Edition Versionen Desktop Terminal Server
trustDesk basic alle Ja Ja
trustDesk professional alle Ja Ja
trustDesk business alle Ja Ja
trustDesk procure alle Ja Ja
Projektspezifische Editionen alle Ja Ja

Eine Übersicht zu Versionen und Editionen finden Sie auf dieser Seite.

Die Signatur PIN

Mittels Ihrer Signaturpin können Sie sichere qualifizierte elektronische Unterschriften erstellen. Solche Unterschriften sind gemäß dem österreichischen Signaturgesetz einer handschriftlichen Unterschrift gleichwertig.

Zur Eingabe Iher Signaturpin werden Sie für gewöhnlich aufgefordert, wenn es darum geht wichtige Daten zu signieren und zu bestätigen, z.B. im Rahmen der Anmeldung an einer e-Government Applikation, oder einer e-Banking Seite, oder um einen Vertrag zu unterschreiben.

Die Signaturpin sollte 6 Stellen haben, und nur aus Ziffern bestehen. Buchstaben und Sonderzeichen werden NICHT unterstützt. 

Die Karten PIN

Mittels Ihrer Kartenpin können Sie einfache elektronische Unterschriften erstellen. Bitte beachten Sie dass eine einfache Unterschrift, rechtlich nicht einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

Weiters findet die Kartenpin für Verschlüsselungen Anwendung. Zur Eingabe Iher Kartenpin werden Sie also aufgefordert, wenn es darum geht Daten zu verschlüsseln, oder die Richtigkeit von Daten zu gewährleisten.

Zusätzlich ermöglicht die Kartenpin den Zugriff auf Infoboxen (Informationsspeicher) Ihrer Bürgerkarte. Sie wird abgefragt um Informationen aus den Infoboxen Ihrer Bürgerkarte auszulesen. Meist wird die Kartenpin im Rahmen einer Anmeldung an einer e-Government Seite abgefragt, um die Identität der sich anmeldenen Person zu ermitteln. Die ermittelten Daten müssen anschließend, für gewöhnlich noch durch Eingabe des Signaturpins bestätigt werden.


Die Kartenpin sollte 4 Stellen haben, und nur aus Ziffern bestehen. Buchstaben und Sonderzeichen werden NICHT unterstützt.   

Wichtiger Hinweis zur PIN Eingabe

Jedesmal wenn Sie eine PIN falsch eingeben, wird ein Zähler gesetzt. Nach einer bestimmten Zahl von Fehleingaben wird die betroffene PIN dann gesperrt. Der Zähler wird jedoch zurückgesetzt, wenn zwischenzeitlich wieder die korrekte PIN eingegeben wird. Für die e-card gelten für gewöhnlich folgende Limits:

Signaturpin: 3 Fehlversuche
Kartenpin: 10 Fehlversuche

Bitte beachten Sie, dass Sie die PINs während Ihrer Bürgerkartenaktivierung selbst festlegen müssen. Prägen Sie sich die PINs während der Aktivierung also gut ein, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.