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Web-Anwendungen

Strafregisterbescheinigung

Welche Möglichkeiten bietet mir die Strafregisterbescheinigung?

Strafregisterbescheinigung

Das Portal für die Online Ausstellung der Strafregisterbescheinigung.

Betrifft

Produkt + Edition Versionen Desktop Terminal Server
trustDesk basic alle Ja Ja
trustDesk professional alle Ja Ja
trustDesk business alle Ja Ja
trustDesk procure alle Ja Ja
Projektspezifische Editionen alle Ja Ja

Eine Übersicht zu Versionen und Editionen finden Sie auf dieser Seite.

Die Applikation

Auf dem Strafregisterbescheinigung Online Portal haben Sie die Möglichkeit die Austellung einer Strafregisterbescheinigung zu beantragen. Die anfallenden Gebühren werden sofort elektronisch per Kreditkarte oder Banktransfer beglichen. 

Die Anmeldung

Die Strafregisterbescheinigung Online kann unter folgendem Link erreicht werden:

https://apps.egiz.gv.at/strafregister/

Um die Anmeldung mit Ihrer Bürgerkarte durchzuführen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie auf der Einstiegsseite rechts unten auf "Weiter".
  2. Stellen Sie sicher dass die Bürgerkartenumgebung aktiv ist. (die Anzeige im Fenster muss grün sein)
  3. Legen Sie Ihre Signaturkarte in das Kartenlesegerät ein.
  4. Klicken Sie auf "Chipkarte"
  5. Sie werden aufgefordert Ihre Infobox PIN einzugeben. (siehe Arten von PINs) Geben Sie nun diese PIN ein.
  6. Auf der folgenden Seite werden Sie aufgefordert Ihre Daten einzugeben, und die Zustellart zu wählen. Haben Sie das getan klicken Sie bitte unten auf "Weiter zum Signieren".
  7. Es erscheint das Fenster mit Ihren Anmeldedaten. Um mit der Anmeldung fortzufahren klicken Sie rechts unten auf "Signieren".
  8. Sie werden aufgefordert Ihre Signatur PIN einzugeben. (siehe Arten von PINs) Geben Sie nun diese PIN ein.
  9. Nach erfolgreicher Signatur des Antrags klicken Sie auf "weiter" um zur Online-Bezahlung zu gelangen.

Zusätzliche Informationen - Selbstbeschreibung der Betreiber

Die Betreiber der Applikation https://apps.egiz.gv.at/strafregister/ bieten folgende Selbstbeschreibung Ihres Portales, sowie der darauf angebotenen Dienste an:

"Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register rechtskräftiger Verurteilungen durch inländische Strafgerichte sowie aller rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger und von Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, durch ausländische Strafgerichte, sofern der Tatbestand auch nach österreichischen strafrechtlichen Bestimmungen gerichtlich strafbar ist. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig.

Die Strafregisterbescheinigung (Bescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes; früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein."