Personenbindung - Was ist das?
Neben der digitalen Signatur ist die Bürgerkarte der elektronische Ersatz eines Ausweises, mit dem sich die Bürgerin und der Bürger in einem elektronischen Verfahren gegenüber der Behörde identifizieren. Damit die Behörde den Benutzer auch zuordnen kann, befindet sich auf der Bürgerkarte ein spezielles Stück Information, die so genannte Personenbindung.
Name und Geburtsdatum
Zunächst enthält die Personenbindung den Namen und das Geburtsdatum des Besitzers der Bürgerkarte in einer einheitlichen Schreibweise. Damit erspart sich die Bürgerin bzw. der Bürger bei einem elektronischen Verfahren, diese Standard-Daten jedes mal neu auszufüllen.
Stammzahl und bereichsspezifisches Personenkennzeichen
Um den Benutzer identifizieren zu können, enthält die Personenbindung weiters die so genannte Stammzahl aus dem ZMR. Dabei handelt es sich im wesentlichen um die verschlüsselte Form der ZMR Zahl.
In einem Verfahren wird jedoch nicht die Stammzahl selbst im Akt gespeichert: Schließlich ist sicher zu stellen, dass die Informationen einer Bürgerin bzw. eines Bürgers über Verfahrensbereiche hinweg nicht verknüpft werden kann. Dazu errechnet die E-Government Anwendung aus der Stammzahl eine so genannte "bereichsspezifische Personenkennzahl". Diese ist innerhalb eines Bereiches immer gleich, jedoch zwischen den einzelnen Bereichen unterschiedlich.
Die Signaturzertifikate
Zu guter Letzt enthält die Personenbindung noch jene öffentlichen Zertifikate, welche zur Signaturfunktion der Bürgerkarte gehören. Damit kann für die elektronische Unterschrift, welche in einem Verfahren mit der Bürgerkarte getätigt wird, überprüft werden, ob sie auch tatsächlich zu der Person gehört, für welche die Bürgerkarte ausgestellt worden ist.