Ablauf, Widerruf, Neuausstellung
Ablauf der Zertifikate
Problembeschreibung
Der Gültigkeitszeitraum der Bürgerkartenzertifikate ist abgelaufen. Mit einem abgelaufenen Zertifikat erstellte Signaturen, werden im Rahmen einer Signaturprüfung als ungültig ausgewiesen.
Betrifft
Produkt + Edition | Versionen | Desktop | Terminal Server |
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trustDesk basic | alle | ||
trustDesk professional | alle | ||
trustDesk business | alle | ||
trustDesk procure | alle | ||
Projektspezifische Editionen | alle |
Eine Übersicht zu Versionen und Editionen finden Sie auf dieser Seite.
Ursache
Aufgrund technischer und vor allem rechtlicher Überlegungen, besitzen Zertifikate eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Nur innerhalb dieses Zeitraumes kann ein Zertifikat für gültige Signaturen gemäß Signaturgesetz herangezogen werden.
Lösung
Da Zertifikate nicht verlängert werden können, ist die Ausstellung eines neuen Zertifikates erforderlich. Diese geht, für gewöhnlich, mit der Ausstellung einer neuen Signaturkarte einher. Die genaue Vorgehensweise ist von den Richtlinien Ihres Trustcenters abhängig. Kontaktieren Sie also als ersten Schritt Ihr Trustcenter. Dort wird man Sie über den weiteren Ablauf informieren. Für a.sign Zertifikate wäre der richtige Ansprechpartner die Firma A-trust.
Webseite des A-trust Trustcenters
Eine neue Signaturkarte für Ihr neues Zertifikat kann bei dem jeweiligen kartenausgebenden Institution angefordert werden. Handelt es sich um eine Bankomatkarte, ist die zuständige Stelle Ihre Bank. Eine neue österreichische e-card, kann über die Webseite der österreichischen Sozialversicherung angefordert werden.
Formular e-card Anforderung
Zusätzliche Informationen
Für die zeitliche Beschränkung der Zertifikatsgültigkeit gibt es mehrere Argumente. Zum einen sind die Signaturkarten selbst physisch nicht unbegrenzt haltbar. Zum anderen kommt es auf dem Sektor der Verschlüsselung und Sicherheitstechnik ständig zu neuen Entwicklungen die berücksichtigt werden müssen. Innerhalb Österreichs gibt es außerdem die Vorgabe des österreichischen Signaturgesetzes. Dieses schreibt für qualifizierte Zertifikate eine maximale Gültigkeitsdauer vor, welche derzeit bei 5 Jahren liegt.